Projektentwicklung Stadtausstellung Linz

Dieser Auftrag betrifft die Anfertigung und Einbeziehung einer digitalen Präsentation in die Stadtausstellung Linz. Die Abwicklung des Auftrages und die Einsammlung der Unterlagen für die elektronischen Medien folgt den in den Formularen „Basisdaten für elektronische Medien“ und „Zusätzliche Unterlagen für elektronische Medien“ festgelegten Richtlinien (Formulare werden Vertragsinhalt). Vertragsinhalt wird nur das schriftlich Vereinbarte. Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsinhalt. Ein Abweichen von der Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur gegen volle Zahlung des vereinbarten Entgeltes möglich. Mit der Inbetriebnahme der Stadtausstellung Linz im Internet unter www.stadtausstellung.at/linz hat die Stadtausstellungs-, Gemeindeausstellungs-, Stadtinformations- und Gemeindeinformationsplanungs GmbH (im Folgenden StadtausstellungsGmbH genannt) den Vertrag erfüllt. Der Auftraggeber erhält seinen Benutzernamen und sein Passwort zugemailt, das ihm die eigenhändige Änderung seiner digitalen Präsentation ermöglicht. Gewährleistungsfrist ist ein halbes Jahr. Schäden sind in erster Linie von der StadtausstellungsGmbH zu beseitigen. Der Rechnungsbetrag ist bei Platzierung der Basisdaten unter www.stadtausstellung.at fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen. Der Auftraggeber hat die Grundsätze des Stadtausstellungsprogramms zur Kenntnis genommen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und ist darüber belehrt worden, dass im Rahmen der Stadtausstellung Linz auf Daten der Stadt Linz (www.linz.at), des Landes Oberösterreich (www.land-oberoesterreich.gv.at) und des Bundes (www.help.gv.at) zugegriffen werden kann und dass die Terminalstation(en) Linz nicht im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit einer der Gebietskörperschaften (Stadt Linz, Land OÖ, Bund) hinsichtlich der Stadtausstellungsdaten eingerichtet werden. Es gilt österreichisches Recht. Linz ist Gerichtsstand. Die StadtausstellungsGmbH, 4020 Linz, Zollamtstr. 26, (Firmensitz: 1100 Wien, Buchengasse 42) nimmt den Auftrag an, in dem ihr Geschäftsführer Mag. iur. Eckhard Grosz oder Georg Fuchs dieses Auftragsformular abzeichnet. Zusätzlich zu den Basisdaten hat der Auftraggeber die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen für die elektronischen Medien der Stadtausstellung Linz binnen drei Monate ab Auftragserteilung zu übermitteln. Die Einbeziehung dieser zusätzlichen Unterlagen verursacht keine Zusatzkosten. Unterlagen können Fotos und Texte sein. Die Unterlagen können als analoges Medium (Fotos, Bilder, beschriebene Papierseiten, Prospekte usw.) oder in digitaler Form (Diskette, CD, Homepageadresse) übermittelt werden. Die Übermittlung kann durch Zusendung (Adresse siehe unten) oder in digitaler Form als e-mail (office@grosz.at) erfolgen. Der Auftraggeber vermerkt Fototexte auf der Rückseite des jeweiligen Fotos. Wenn eine Rücksendung der Gegenstände gewünscht wird, ist ein frankiertes Rückkuvert beizulegen. Die StadtausstellungsGmbH übernimmt keinerlei Haftung für die zugesandten Unterlagen. Es erfolgt keinerlei Ablöse oder Bezahlung für die jeweiligen Unterlagen. Für etwaige Beschädigungen der Unterlagen besteht keine Haftung. Die Anordnung der digitalen Präsentation erfolgt nach Ermessen des Auftragnehmers. Es gibt keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch die Art der Einbeziehung der digitalen Präsentation betreffend. Die StadtausstellungsGmbH haftet nicht für die Funktionsweise der elektronischen Medien. Der Auftraggeber hält die StadtausstellungsGmbH bezüglich Urheberrechtsansprüchen Dritter das eingesandte Material betreffend schad- und klaglos. Die StadtausstellungsGmbH übernimmt keinerlei Haftung die Inhalte der digitalen Präsentation betreffend insbesondere haftet die StadtausstellungsGmbH nicht für Urheberrechtsverletzungen auf Auftraggeberseiten. Wenn keine zusätzlichen Unterlagen vom Auftraggeber die StadtausstellungsGmbH fristgerecht (binnen drei Monate ab Auftragserteilung) erreichen, ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber seine digitale Präsentation zum aktuellen Zeitpunkt nur mit den Basisdaten besetzen will. Es gibt dadurch keinen Preisabzug. Die StadtausstellungsGmbH ist berechtigt, von Ihr selbst angefertigte Fotos für die Kundenpräsentationen auszuwählen, wenn der Auftraggeber keine Auswahl trifft. Nicht fristgerecht eingelangte Unterlagen berücksichtigt die StadtausstellungsGmbH nach Möglichkeit. Für den Auftraggeber ist die Tatsache der Beteiligung anderer Kunden nicht relevant. Auskünfte und Informationen seitens der StadtausstellungsGmbH hinsichtlich der Beteiligung anderer Kunden sind unverbindlich. Mag. iur. Eckhard Grosz hält alle Urheberrechte an den für die Stadtausstellung programmierten digitalen Präsentationen. Vereinbart wird bei Zahlungsverzug der gesetzliche Zinssatz für Unternehmergeschäfte, mindestens aber ein Zinssatz von neun Prozent. Der Auftraggeber trägt die Inkassokosten. Wird die Rechnung der StadtausstellungsGmbH nicht fristgerecht bezahlt, kann die StadtausstellungsGmbH die digitale Präsentation suspendieren (unsichtbar machen). Abrufstandorte der Stadtausstellung Linz: Pfarrplatz (Zollamtstraße 26), A 7 (P Franzosenhausweg), Citytower Linz (Lenaupark); Abrufstandorte der Stadtausstellung Linz Umgebung: Leonding Stadtamt, Leonding Stadtplatz, Leonding Wegscheiderstr. 124 – 126, Wilhering Marktgemeindeamt, Ansfelden Hauptplatz Haid, Ansfelden Autobahnraststation Süd, Traun Rathaus, Traun Hauptplatz 15, Traun Leondingerstr. 71, Hörsching Marktgemeindeamt, St. Florian Stift, Enns Stadtturm, Gallneukirchen Stadtamt, Steyregg Stadtamt. Obengenannte Abrufstandorte sind Eigenstandorte der StadtausstellungsGmbH. Für alle Terminalstandorte gilt: Keine Haftung der StadtausstellungsGmbH für die Funktionsweise der Terminals, deren etwaigen Standortänderungen/Standortkorrekturen oder andere Standortdispositionen. Die Stadt Linz ist nicht Auftraggeber der Stadtausstellung Linz. Die StadtausstellungsGmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für (den) die möglichen Abrufstandort(e) der Stadtausstellung. Weder für Betrieb, Situierung, Realisation noch anderer Umstände hinsichtlich der Terminalstation(en) haftet die StadtausstellungsGmbH (Haftungsausschluss für jedwede Umstände im Zusammenhang mit Abrufstandorten, Terminalstationen, über die auf die Stadtausstellung zugegriffen werden kann). Das allgemeine Programmierschema der elektronischen Medien ist unter www.stadtausstellung.at abrufbar. Die Internetplattform der Stadtausstellung Linz wird 10 Jahre betrieben. Regelmäßig bekommt der Auftraggeber Informationen die Stadtausstellung betreffend per Newsletter.